Vergabelexikon
Zwingende Ausschlusskriterien
Zwingende Ausschlusskriterien lassen dem Auftraggeber keinen Ermessensspielraum, vgl. § 123 GWB. Zum zwingenden Angebotsausschluss führen beispielsweise verspätet eingereichte Angebote, Angebote die nicht entsprechend den Anforderungen der Vergabeunterlagen unterschrieben sind, unzulässig geänderte Angebote oder Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Nicht zugelassene Nebenangebote sind ebenfalls zwingend auszuschließen.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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