Vergabelexikon
Zuwendungen
Zuwendungen sind nach § 23 BHO „Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke“. Zuwendungen stellen grundsätzlich keine öffentlichen Aufträge dar und unterfallen daher regelmäßig nicht dem Vergaberecht.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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