Wettbewerbsregister
Mit dem Wettbewerbsregister wird die Transparenz für öffentliche Auftraggeber gestärkt. Das beim Bundeskartellamt geführte Register listet Unternehmen und natürliche Personen auf, die in der Vergangenheit bestimmte Rechtsverletzungen begangen haben. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, diese Eintragungen bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Seit 01. Dezember 2021 wird das Wettbewerbsregister mit Informationen bestückt und bietet öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit zur Abfrage relevanter Informationen. Öffentliche Auftraggeber sind seit dem 01. Juni 2022 in Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 EUR (netto) verpflichtet, das Wettbewerbsregister in Bezug auf den Bestbieter abzufragen. Unterhalb dieser Wertgrenze können öffentliche Auftraggeber das Wettbewerbsregister auf freiwilliger Basis abfragen.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft
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