Vergabelexikon

Wettbewerbsregister

Mit dem Wettbewerbsregister wird die Transparenz für öffentliche Auftraggeber gestärkt. Das beim Bundeskartellamt geführte Register listet Unternehmen und natürliche Personen auf, die in der Vergangenheit bestimmte Rechtsverletzungen begangen haben. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, diese Eintragungen bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Seit 01. Dezember 2021 wird das Wettbewerbsregister mit Informationen bestückt und bietet öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit zur Abfrage relevanter Informationen. Öffentliche Auftraggeber sind seit dem 01. Juni 2022 in Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 EUR (netto) verpflichtet, das Wettbewerbsregister in Bezug auf den Bestbieter abzufragen. Unterhalb dieser Wertgrenze können öffentliche Auftraggeber das Wettbewerbsregister auf freiwilliger Basis abfragen

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

Werden Sie zum Experten

In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach dieses Kontaktformular oder rufen Sie und einfach an. Wir sind erreichbar unter 0345 12260131 von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.