Vergabelexikon

Wertgrenzen

Unterhalb der EU-Schwellenwerte muss grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Eine Ausnahme existiert, wenn der Aufwand der  Ausschreibung in einem Missverhältnis zur Höhe der ausgeschriebenen Leistung steht. In diesem Fall darf eine Vergabestelle auf die Verfahrensarten der Freihändigen Vergabe oder – bei Bauvergabe –Beschränkten Ausschreibung zurückgreifen. Um diese Grenze festzulegen existieren in vielen Bundesländern rechtlich festgeschriebene Wertgrenzen, bis zu deren Höhe auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden darf.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

Werden Sie zum Experten

In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach dieses Kontaktformular oder rufen Sie und einfach an. Wir sind erreichbar unter 0345 12260131 von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.