Vergabelexikon
Vorinformation
Die Vorinformation dient der frühzeitigen Information interessierter Bieter über beabsichtigte Auftragsvergaben im EU-Amtsblatt, § 38 Abs. 1 VgV. Sie ermöglicht eine Verkürzung der regelmäßigen Bekanntmachungsfristen.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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