Vergabelexikon

Verhandlungsvergabe

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) hat den früher in der VOL/A sowie der VOF und auch heute noch in der VOB/A gebräuchlichen Begriff der freihändigen Vergabe durch die Verhandlungsvergabe ersetzt, vergleiche § 12 UVgO. Hierdurch soll zum Ausdruck kommen, dass auch diese Verfahrensart innerhalb eines vorgegebenen vergaberechtlichen Rahmens erfolgt und zumindest im Regelfall auch hier ein Wettbewerb mit mehreren Unternehmen durchzuführen ist.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

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