Vergabelexikon
Vergabevermerk
Der Vergabevermerk (§ 8 VgV) soll die erforderliche Verfahrenstransparenz gewährleisten und den Ablauf des Verfahrens dokumentieren. Er muss daher die einzelnen Stufen des Verfahrens abbilden und die getroffenen Maßnahmen, Feststellungen und Entscheidungen sowie deren Begründung enthalten.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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