Vergabeunterlagen
Die Vergabestelle erstellt die Vergabeunterlagen und stellt sie den interessierten Unternehmen zum Download bereit. Bei schriftlich durchgeführten Vergaben (v.a. bei nationalen Bauvergaben denkbar) sind die Vergabeunterlagen postalisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabeunterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um dem Bewerber oder Bieter eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Die Vergabeunterlagen bestehen insbesondere aus:
- dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe)
- die Leistungsbeschreibung
- den Vertragsunterlagen
Das Anschreiben enthält die wesentlichen Bedingungen des Vergabeverfahrens sowie seinen Ablauf. Die Vertragsunterlagen hingegen konkretisieren die zu erbringende Leistung und beinhalten die Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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