Vergabelexikon
Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) regelt die Pflicht der öffentlichen Auftraggeber zur Datenübermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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