Vergabeordnung und Vertragsordnungen
Im deutschen Vergaberecht ergänzen und konkretisieren die Vergabeordnungen und Vertragsordnungen die Anforderungen an das Vergabeverfahren, die sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnungen (VgV, VSVgV, KonzVgV, SektVO) ergeben.
Oberhalb der Schwellenwerte gilt die VOB/A, 2. Abschnitt (VOB/A EU) durch Verweis in der Vergabeverordnung (§2 VgV). Unterhalb der Schwellenwerte gilt die Vergabe- und Vertragsordnung Bauleistungen (VOB) – Teil A, 1. Abschnitt (VOB/A). Landesministerien verpflichten nachgeordnete Stellen zur Anwendung. Die VOL/A gilt seit 18. April 2016 nur noch unterhalb der Schwellenwerte, sofern in den Bundesländern nicht bereits die UVgO gilt (in den Bundesländern Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz ist die VOL/A noch gültig). Die VOF gibt es nicht mehr.
• vgl. Kaskadenprinzip
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft
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