Vergabelexikon
Unzutreffende Erklärungen
Nach. § 31 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB und § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A können Unternehmen fakultativ von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen zu ihrer Eignung und zu Ausschlussgründen abgegeben haben.
Eine ähnliche Regelung sieht § 124 Abs. 1 Nr. 9 c) GWB für fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelte Informationen vor, die einen erheblichen Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung haben können.
Lesen Sie mehr zum Thema Ausschluss eines Bieters in unserem Vergabe24-Blog.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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