Vergabelexikon

Tariftreue und Mindestlohngesetz

In zahlreichen Bundesländern bestehen Vergabegesetze, die öffentliche Auftraggeber verpflichten, von Bietern eine Erklärung über die Bezahlung eines bestimmten, z.T. oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegenden  Mindestentgelts an die bei Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten zu verlangen. Teilweise sind darüber hinaus nach den Landesgesetzen weitere Erklärungen in Bezug auf die Sicherung der Belange der Mitarbeiter eines Bieters abzugeben.

  • vgl. LTMG
  • Landesvergabegesetze

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

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