Submission
In der Submission nach § 14 a VOB/A sowie § 14 EU VOB/A werden die Angebote geöffnet.
Sind schriftliche Angebote zugelassen – nur in wenigen Ausnahmefällen noch zulässig – wird vom Auftraggeber ein Termin für das förmliche Öffnen und Verlesen der Angebote anberaumt, in dem die Bieter zugegen sein dürfen. Der Auftraggeber und die anwesenden Bieter bekommen von den Angebotsinhalten nur die wesentlichen Bestandteile mit. Verlesen werden Bietername und Anschrift, Angebotsendpreis bzw. Beträge der einzelnen Abschnitte, ferner andere den Preis betreffende Angaben sowie jeweils die Zahl der Nebenangebote. Weitere Inhalte sollen nicht mitgeteilt werden.
Bei der elektronischen Angebotseinreichung ist die Anwesenheit der Bieter nicht vorgesehen. Über den Öffnungstermin ist eine Niederschrift in elektronischer Form zu fertigen. Inhaltlich orientiert sich die Niederschrift an den Vorgaben im Eröffnungstermin.
- vgl. Submissionstermin
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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