Vergabelexikon
Selbstreinigung
Unter Selbstreinigung sind Maßnahmen zu verstehen, die ein Unternehmen ergreift, um seine Integrität wiederherzustellen und eine Begehung von Straftaten oder schweres Fehlverhalten in der Zukunft zu verhindern. Durch ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen kann ein Unternehmen im Einzelfall ein Ausschluss wg. Unzuverlässigkeit gem. § 125 GWB abwehren. Dem öffentlichen Auftraggeber verbleibt jedoch ein Beurteilungsspielraum, ob die ergriffenen Maßnahmen ausreichend waren.
- vgl. ausgeschlossener Bieter
- vgl. fakultative Ausschlusskriterien
- vgl. zwingende Ausschlusskriterien
- Wettbewerbsregister
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
Sie haben Fragen?
Kontakt