Vergabelexikon

Sekundärrechtsschutz

Hierunter wird die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht berücksichtigter Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber verstanden. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Lesen Sie mehr zum Thema Rechtsschutz im Vergabe24-Blog.

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