Vergabelexikon

Sekundärrechtsschutz

Hierunter wird die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht berücksichtigter Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber verstanden. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Lesen Sie mehr zum Thema Rechtsschutz im Vergabe24-Blog.

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

Werden Sie zum Experten

In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach dieses Kontaktformular oder rufen Sie und einfach an. Wir sind erreichbar unter 0345 12260131 von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.