Sektorenauftraggeber
Sektorenauftraggeber sind gem. § 100 GWB öffentliche Auftraggeber oder natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung (bestehend aus den Bereichen Elektrizitäts-, Gas- und Wärmeversorgung) und des Verkehrs tätig sind, wenn dies im Rahmen monopolähnlicher Strukturen erfolgt, die durch staatlichen Einfluss begründet wurden. Auch sie müssen bei der Auftragsvergabe im Zusammenhang mit ihrer Sektorentätigkeit – wenn auch weniger strenge – vergaberechtliche Bestimmungen beachten. Dadurch sollen auch diese Märkte zunehmend dem Wettbewerb geöffnet werden. Die sie betreffenden Vorschriften sind in der Sektorenverordnung (SektVO) geregelt.
- vgl. Sektorenrichtlinie
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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