Vergabelexikon
Scheinausschreibung
Wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, obwohl es am Beschaffungswillen des Auftragsgebers fehlt, wird dieses Verfahren als sogenannte „Scheinausschreibung“ bezeichnet. Dies ist unzulässig.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft
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