Vergabelexikon

RPW 2013 – Richtlinie für Planungswettbewerbe

Vor, während oder ohne Verhandlungsverfahren können Planungswettbewerbe auf der Grundlage der §§ 78 ff. VgV i. V. m. RPW 2013 ausgelobt werden. Die Bestimmungen regeln Einzelheiten des Verfahrens und treten an die Stelle der zuvor geltenden RPW 2008 und GRW 1995. Planungswettbewerbe dienen dazu, dem Auftraggeber alternative Vorschläge für Planungen auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens zu verschaffen.

Hier finden Sie die Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

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