Vergabelexikon
Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT)
Die Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) werden als ständig fortgeschriebene Textausgabe vom Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg amtlich herausgegeben. Sie gelten für Baumaßnahmen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg. Bei Baumaßnahmen des Bundes gelten sie ergänzend zu den Regelungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen der Länder (RBBau).
- vgl. HOAI
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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