Projektant
Projektanten sind Unternehmen, die im Vorfeld des Vergabeverfahrens mit der Konzeption des Verfahrens oder Vorarbeiten betraut waren. Diese Unterstützung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens führt nicht zwingend dazu, dass die Beteiligung des Unternehmens am Vergabeverfahren selbst unzulässig ist. Nach § 6 EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A, § 7 Abs. 1 VgV sowie § 5 Abs. 1 UVgO ist aber durch den öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, dass durch die Teilnahme von Bietern bzw. Bewerbern, die den öffentlichen Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens beraten haben, keine Verfälschung des Wettbewerbs erfolgt.
- vgl. Interessenkollision
- vgl. Chancengleichheit
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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