Vergabelexikon
Preisanfrage
Ausschreibungen zum Zwecke der Markterkundung sind grundsätzlich vergaberechtlich unzulässig. Der öffentliche Auftraggeber kann sich jedoch im Vorfeld einer Ausschreibung – auch zum Zwecke der Schätzung des Auftragswertes – einen Überblick über die auf dem Markt angeboteten Waren und Leistungen verschaffen. Zu diesem Zweck kann er auch unverbindlich Preise abfragen, § 28 VgV.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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