Präqualifikation
Öffentliche Auftraggeber können Präqualifikationssysteme einrichten oder zulassen, mit denen Bieter ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachweisen. Speziell im Bereich der Bauvergaben führt der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ein Präqualifikationsverzeichnis, für Vergabeverfahren nach VgV nehmen Industrie- und Handelskammern als Präqualifizierungsstellen Eintragungen in eine bundesweite Präqualifizierungsliste auf, § 48 Abs. 8 VgV. Bei präqualifizierten Unternehmen darf die Eignung hinsichtlich der von der Präqualifikation erfolgten Nachweise nicht in Zweifel gezogen werden. Öffentliche Auftraggeber dürfen jedoch selbstverständlich auch von präqualifizierten Unternehmen weitergehende Eignungsnachweise verlangen.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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