Vergabelexikon
Option
Im Rahmen einer Option bindet sich der Auftragnehmer einseitig zu einer Erbringung einer Leistung, die der Auftraggeber nachfolgend abrufen kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Optionen sind bei der Berechnung des Auftragswerts mit einzubeziehen (§ 3 Abs. 1 VgV). Sie sind vergaberechtlich nur eingeschränkt zulässig.
- vgl. Grundposition
- vgl. Wahlposition
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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