Vergabelexikon
Nebenangebot
Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit, den Bietern die Abgabe von sog. Nebenangeboten zu gestatten. Diese ermöglichen den Bietern, von Vorgaben der Leistungsbeschreibungen abzuweichen. Diese Nebenangebote müssen allerdings die vom Auftraggeber vorzugebenden Mindestanforderungen einhalten. Bei nationalen Vergabeverfahren müssen die Nebenangebote gleichwertig sein. Mindestanforderungen werden nicht vorgegeben. Der Auftraggeber gibt zudem im Vorfeld an, ob und in welchem Umfang Nebenangebote zulässig sind. Macht er keine Angaben, sind Nebenangebote nicht zugelassen.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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