Mehrfachbeteiligung
Eine Doppelbewerbung liegt vor, wenn als Teil einer Bietergemeinschaft und auch als Einzelbieter, ein Bieter mehrere Angebote einreicht, z.B. ein Angebot einreicht und an derselben Ausschreibung teilnimmt. In diesem Fall ist der Bieter nicht personenidentisch.
- Mehrfachbeteiligung als Bieter und Nachunternehmer
- mehrere Hauptangebote
Solche Parallelangebote sowie sonstige Angebote, die nach den Umständen die gegenseitige Kenntnis voraussetzen, sind jedoch regelmäßig vom Verfahren auszuschließen. Die Sicherstellung eines Geheimwettbewerbs zwischen den beteiligten Bietern ist eine unverzichtbare Grundvoraussetzung jeder Auftragsvergabe. Nur wenn der Bieter darlegt dass er besondere Umstände und Vorkehrungen bei der Angebotserstellung etc. getroffen hat, die ausnahmsweise einem Angebotsausschluss entgegenstehen, darf die Doppelbewerbung in das Vergabeverfahren und die Angebotswertung Eingang finden.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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