Vergabelexikon
LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz)
Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gilt für Aufträge von öffentlichen Auftraggebern in Baden-Württemberg. Danach müssen sich Bieter sowie die vom Bieter eingesetzten Nachunternehmer für die Ausführung von Bau- oder Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro verpflichten, sich tariftreu zu verhalten bzw. ihren Beschäftigten bei Ausführung des Auftrags ein bestimmtes Mindestentgelt zu bezahlen. Das LTMG findet keine Anwendung auf Lieferleistungen.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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