Vergabelexikon
Leistungsort
Als Leistungsort bezeichnet man den Ort, an welchem der Auftragnehmer die Leistungshandlung vorzunehmen hat, welche er aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung leisten muss (Vgl. § 269 BGB).
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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