Vergabelexikon
Landesvergabegesetze
Unter Berufung auf § 129 GWB können die einzelnen Bundesländer Landesvergabegesetze verabschieden. Mit Ausnahme von Bayern existieren solche Gesetze bereits. Sie konzentrieren sich auf einzelne Teilaspekte des Vergaberechts. Insbesondere die Einhaltung von Tariftreue- und Mindestlohnpflichten, die Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen sowie die Mittelstandsförderung werden dort geregelt.
Die jeweiligen Landesvergabegesetze können Sie hier einsehen.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft
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