Korruptionsdelikte
Werden einzelne Bieter in einem Vergabeverfahren ohne dies rechtfertigenden Grund bevorzugt, oder erhalten Bieter ohne formelles Vergabeverfahren öffentliche Aufträge, können hieraus strafrechtliche Vorwürfe entstehen. Relevante strafrechtliche Korruptionsdelikte sind unter anderem:
– § 331 StGB Vorteilsannahme
– § 332 StGB Bestechlichkeit
– § 333 StGB Vorteilsgewährung
– § 334 StGB Bestechung
– § 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
– § 299 f StGB Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung)
Die maßgeblichen Straftatbestände sind:
– § 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens
– § 263 StGB Betrug
– § 264 StGB Subventionsbetrug
– § 265b StGB Kreditbetrug
- vgl. Korruption
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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