Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) trifft oberhalb der Schwellenwerte nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von Bau- oder Dienstleistungskonzessionen durch Konzessionsgeber. Sie wurde mit der Vergaberechtsreform 2016 auf Grundlage der RL 2014/23/EU neu eingeführt.
Unterhalb der Schwellenwerte verweist § 23 VOB/A bei Baukonzessionen auf die Bestimmungen der §§ 1 – 22 VOB/A. Dienstleistungskonzessionen hingegen unterliegen keinem gesetzlichen Regelwerk. Es gelten lediglich die Transparenz– und Gleichbehandlungspflichten des europäischen Primärrechts, sofern ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
Sie haben Fragen?
Kontakt