Vergabelexikon

Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)

Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) trifft oberhalb der Schwellenwerte nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von Bau- oder Dienstleistungskonzessionen durch Konzessionsgeber. Sie wurde mit der Vergaberechtsreform 2016 auf Grundlage der RL 2014/23/EU neu eingeführt.

Unterhalb der Schwellenwerte verweist § 23 VOB/A bei Baukonzessionen auf die Bestimmungen der §§ 1 – 22 VOB/A. Dienstleistungskonzessionen hingegen unterliegen keinem gesetzlichen Regelwerk. Es gelten lediglich die Transparenz– und Gleichbehandlungspflichten des europäischen Primärrechts, sofern ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

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