Vergabelexikon
Konzession
Konzessionen i.S.v. § 105 GWB sind entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen (Baukonzession) oder Dienstleistungen (Dienstleistungskonzession) betrauen. Im Gegensatz zum öffentlichen Auftrag besteht die Gegenleistung jedoch vorrangig nicht in einem Entgelt, sondern in dem Recht zur Nutzung der Leistung. Das Betriebsrisiko für die Nutzung des Bauwerks oder für die Verwertung der Dienstleistungen trägt der Konzessionsnehmer selbst.
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