Vergabelexikon

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die HOAI regelt Leistungen bei der Beratung des Auftraggebers, bei der Planung und Ausführung von Bauwerken und technischen Anlagen, bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von städtebaulichen oder verkehrstechnischen Maßnahmen.  

Lange Zeit gab die HOAI Mindest- und Höchsthonorarsätze als verbindliche preisrechtliche Regelungen vor, bei deren Unter- bzw. Unterschreiten, Angebote auszuschließen waren. 

Als Reaktion auf eine Entscheidung des EuGH trat 2021 eine neue Fassung der HOAI in Kraft. Die HOAI 2021 enthält keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr. Seit dem Entfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze für Grundleistungen sind alle Architekten- und Ingenieurhonorare frei verhandelbar. Die bisherigen Honorartafeln sind nicht mehr allgemein verbindlich, können aber dennoch weiterhin als Orientierungswert herangezogen werden. Bei der Vergabe von Planungsleistungen hat der Wettbewerb (auch) um Preise hierdurch eine größere Relevanz erlangt. 

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

Werden Sie zum Experten

In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach dieses Kontaktformular oder rufen Sie und einfach an. Wir sind erreichbar unter 0345 12260131 von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.