HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die HOAI regelt Leistungen bei der Beratung des Auftraggebers, bei der Planung und Ausführung von Bauwerken und technischen Anlagen, bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von städtebaulichen oder verkehrstechnischen Maßnahmen.
Lange Zeit gab die HOAI Mindest- und Höchsthonorarsätze als verbindliche preisrechtliche Regelungen vor, bei deren Unter- bzw. Unterschreiten, Angebote auszuschließen waren.
Als Reaktion auf eine Entscheidung des EuGH trat 2021 eine neue Fassung der HOAI in Kraft. Die HOAI 2021 enthält keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr. Seit dem Entfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze für Grundleistungen sind alle Architekten- und Ingenieurhonorare frei verhandelbar. Die bisherigen Honorartafeln sind nicht mehr allgemein verbindlich, können aber dennoch weiterhin als Orientierungswert herangezogen werden. Bei der Vergabe von Planungsleistungen hat der Wettbewerb (auch) um Preise hierdurch eine größere Relevanz erlangt.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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