Vergabelexikon
Gütezeichen
Gütezeichen sind nach allgemeinem Verständnis grafische oder schriftliche Produktkennzeichnungen, welche eine Aussage über die Qualität, Sicherheitsanforderungen oder Umwelteigenschaften eines Produktes treffen. Solche Gütezeichen können sich entweder auf nationale Standards oder „CE-Kennzeichen“ der Europäischen Gemeinschaft beziehen.
Wird im Vergabeverfahren der Nachweis von Gütezeichen gefordert, soll dies den Nachweis vereinfachen, dass die angebotene Leistung den Anforderungen des Auftraggebers entspricht.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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