Vergabelexikon
Generalübernehmer
Ein Generalübernehmer bewirbt sich um einen Auftrag, den er nicht selbst ausführt sondern vollständig durch Nachunternehmer ausführen lässt. Er übernimmt also lediglich Aufgaben des Projektmanagements und erfüllt koordinierende oder überwachende Leistungen. Die Auftragsvergabe an Generalübernehmer ist bei europaweiten Vergaben zulässig. Im nationalen Recht bestehen teilweise Einschränkungen.
- vgl. Generalunternehmer
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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