Vergabelexikon

Generalplaner

Ein Generalplaner erbringt die gesamte Objekt- und Fachplanung aus einer Hand. In der Praxis liefert entweder ein Büro sämtliche Leistungen alleine, wenn es intern über die notwendigen Planungskapazitäten und erforderlichen Planungskompetenzen verfügt. Alternativ beauftragt ein Generalplaner (regelmäßig ein Architekturbüro) die anderen Planer als Subplaner. 

In der Regel werden Generalplaner bei Bauvorhaben mit einer hohen Komplexität und einer Vielzahl von Schnittstellen beauftragt. Die Vergabe von Generalplanungsleistungen ist als Abweichung vom Grundsatz der Losbildung besonders zu begründen.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte 

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