Vergabelexikon

Gemeinschaftsrecht

Das deutsche Kartellvergaberecht ist durch das Gemeinschaftsrecht geprägt. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) garantiert insbesondere die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff AEUV), die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff AEUV), die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 ff AEUV) und das allgemeine Diskriminierungsverbot (Art. 18 ff AEUV). Zu den allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen zählen überdies der Grundsatz der Gleichbehandlung, der Transparenz und des Wettbewerbs. Auf diesen beruhen die unmittelbar anwendbaren EU-Verordnungen auf dem Gebiet des Vergaberechts sowie die Vergaberichtlinien, die durch das GWB, die VgV, die Sektorenverordnung, die Konzessionsvergabeverordnung sowie die Vergabe- und Vertragsordnungen in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

Werden Sie zum Experten

In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach dieses Kontaktformular oder rufen Sie und einfach an. Wir sind erreichbar unter 0345 12260131 von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.