GAEB-Datei
Der gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ist im deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) eingegliedert.Als Interessengemeinschaft aller am Bau Beteiligten zielt sie darauf ab, eine effiziente Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen zu erreichen (AVA). Mittels besonderer Software können Dokumente wie Leistungsbeschreibung, Kostenanschlag oder Dokumente im Rahmen der Auftragsvergabe (Angebotsaufforderung, Angebotsabgabe, Auftragserteilung, …) elektronisch erstellt und zwischen den Beteiligten ausgetauscht bzw. verändert und ergänzt werden. Außerhalb Deutschlands ist das Dateiformat allerdings nicht gebräuchlich.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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