Vergabelexikon
Fördermittel
Fördermittel sind aus dem Haushalt der öffentlichen Hand für juristische oder natürliche Personen zur Verfügung gestellte Darlehen oder Zuschüsse, die zur Erreichung bestimmter Staatsziele eingesetzt werden sollen. Bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln sind die vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten. Die Nichteinhaltung kann die Rückforderung begründen, vgl. §§ 48, 49 VwVfG.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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