EU-Ausschreibungen
Übersteigt der geschätzte Auftragswert für eine zu beschaffende Leistung einen bestimmten Schwellenwert, muss dieser europaweit ausgeschrieben werden. Veröffentlicht wird die Bekanntmachung dann im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Öffentliche Auftraggeber müssen zwingend für die Bekanntmachung der EU-Ausschreibungen die Standardformulare und -muster der EU-Kommission verwenden.
Über die EU-Ausschreibungen erfahren interessierte Unternehmen die wesentlichen Wettbewerbs- und sonstigen Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens sowie des Auftrags. Entscheidet sich ein europäisches Unternehmen zur Teilnahme am Vergabeverfahren, kann es einen entsprechenden Teilnahmeantrag bzw. ein Angebot einreichen.
vgl. Schwellenwerte
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