Vergabelexikon
Ergänzungsmeldung
Stellt der öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren fest, dass ursprüngliche Angaben z.B. in der Auftragsbekanntmachung falsch waren, kann er eine Ergänzungsmeldung bzw. Änderungsbekanntmachung veröffentlichen, um die fehlenden Verfahrenshinweise zu kommunizieren.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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