elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind die online-Version von handschriftlichen Signaturen. Da seit
19. Oktober 2018 im Oberschwellenbereich das Vergabeverfahren mithilfe elektronischer Mittel durchzuführen ist, können öffentliche Auftraggeber in bestimmten Fällen verlangen, dass Angebote mit einer elektronischen Signatur zu versehen sind. Entsprechend den Bestimmungen der eIDAS-VO gibt es drei unterschiedliche Arten digitaler Signaturen, namentlich die „elektronische Signatur“, die „fortgeschrittene elektronische Signatur“ und die „qualifizierte elektronische Signatur“. Allen Signaturvarianten ist gemein, dass sie die Wahrung der Authentizität gewährleisten.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft
Sie haben Fragen?
Kontakt