elDAS-Verordnung
Die Anforderungen an die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel sind durch die Verordnung EU Nr. 910/2014 (elDAS-Verordnung) neu geregelt worden. In das deutsche Recht umgesetzt werden die Anforderungen Anbieter qualifizierter Vertrauensdienste, qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017. Das Vertrauensdienstegesetz verdrängt das Signaturgesetz (SigG). §§ 53 Abs.3 VgV und 44 Abs.1 SektVO wurden angepasst.
Die öffentlichen Auftraggeber legen die Anforderungen an das Sicherheitsniveau der Kommunikation in einem Vergabeverfahren fest. Sie entscheiden, ob fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel zu verwenden sind. Produkte und Vertrauensdienste, so auch qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen, können unabhängig von dem Niederlassungsort des Vertrauensdiensteanbieters eingesetzt werden. Die Vergabestellen haben elektronische Signaturen und Siegel mit ausländischen Zertifikaten zu akzeptieren.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Thümmel, Schütze & Partner Rechtsanwälte
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