Vergabelexikon
Digitale-, bzw. Elektronische Einkaufsplattform
Eine digitale- bzw. elektronische Einkaufsplattform (Elektronischer Marktplatz (EMP)) ist eine Plattform, auf der Hersteller bzw. Dienstleister ihre Güter und Leistungen bereitstellen oder anbieten können. Die Vorteile liegen in der vereinfachten Beschaffung und Auswertung von Informationen. Die Regelungen des Vergaberechts sind zu beachten. Die Plattform kann dazu dienen, einen Wettbewerb zwischen Unternehmen herzustellen und die Markttransparenz zu erhöhen.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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