Vergabelexikon
De-minimis-Regel
Der Begriff De-minimis-Regel wurde von der Europäischen Union für das Wettbewerbsrecht geprägt, findet jedoch auch in anderen Bereichen Anwendung, etwa im Vergaberecht. Darunter versteht man eine Ausnahmevorschrift, die an Umstände anknüpft, die der Gesetzgeber als geringfügig einschätzt und deshalb die Anwendung der gesetzlichen Regel für unangemessen hält. Sie dient meist der Verfahrensvereinfachung für häufig vorkommende Fälle von untergeordneter Bedeutung.
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