Vergabelexikon
Bieterfrage
Bei Unklarheiten in den Vergabeunterlagen können Bieter im Rahmen einer Bieterfrage Aufklärung verlangen. Auftraggeber müssen die entsprechenden Auskünfte über die Vergabeunterlagen bei rechtzeitiger Anforderung bei europaweiten Vergabeverfahren spätestens sechs Tage (beim nicht offenen oder Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb spätestens 4 Tage) vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen (§ 20 Abs. 3 Nr 1 VgV; § 12a EU Abs. 3 VOB/A). Bei späterer Beantwortung ist die Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist zu verlängern.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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