Vergabelexikon
Bewerber
In zweistufigen Verfahren erfolgt vor der eigentlichen Angebotsabgabe (Stufe 2) ein vorgezogener Teilnahmewettbewerb (Stufe 1). Er dient der Eignungsprüfung und der Auswahl der Unternehmen, die nachfolgend zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die teilnehmenden Unternehmen werden in dieser Verfahrensstufe noch nicht als Bieter, sondern als Bewerber bezeichnet.
- vgl. Auftragnehmer
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
Sie haben Fragen?
Kontakt