Beschränkte Ausschreibung
Die Beschränkte Ausschreibung ist ein regelmäßig zweistufiges Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, deren Wert unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt (§ 3 Abs. 2 VOB/A; §§ 10, 11 UVgO). Auf einer ersten Stufe ermittelt der Auftraggeber geeignete Bieter durch einen sog. öffentlichen Teilnahmewettbewerb, auf der zweiten Stufe fordert er diese zur Abgabe eines Angebots auf. Er kann dabei die Zahl der Bieter, die er zur Angebotsabgabe auffordert, im Vorfeld beschränken. Bei Bauvergaben soll die Zahl nicht unter drei Bewerbern liegen, vgl. § 3b VOB/A. Gleiches gilt bei Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen, §§ 10 Abs. 2 i.V.m. 36 Abs. 2 UVgO. Oberhalb der EU-Schwellenwerte entspricht diesem Verfahren das nicht offene Verfahren, hier ist der vorangehende öffentliche Teilnahmewettbewerb zwingend. Die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter darf hier nicht unter fünf liegen.
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Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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