Vergabelexikon

Beschafferprofil

Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit, im Internet ein Beschafferprofil einzurichten, § 37 Abs. 4 VgV. Das Beschafferprofil enthält Angaben über geplante und laufende Vergabeverfahren, über vergebene Aufträge sowie aufgehobene Verfahren. Zudem enthält das Beschaffungsprofil sämtliche für die Auftragsvergabe relevanten Informationen wie etwa Kontaktstelle, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer des Auftraggebers.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

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In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

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