Vergabelexikon
Beihilfen
Bei Beihilfen handelt es sich um staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte direkte oder indirekten Vorteile jeder Art zur Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige.
- 60 Abs. 4 VgV, § 54 Abs. 4 SektVO und § 16d EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A eröffnen die Möglichkeit, Angebote vom Verfahren auszuschließen, die aufgrund einer staatlichen Beihilfe ungewöhnlich niedrig sind und wenn der Bieter nicht fristgemäß nachweisen kann, dass die staatliche Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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