Vergabelexikon
Bauauftrag
§ 103 Abs. 3 GWB definiert den Begriff des Bauauftrags. Es handelt sich dabei um Verträge entweder:
- über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung eines Bauvorhabens
- um ein Bauwerk für den öffentlichen Auftraggeber, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und
- eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll
- oder um eine dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommende Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen.
Bauvergaben bestimmen sich ober- und unterhalb der Schwellenwerte nach der VOB/A. Reine Grundstücksgeschäfte unterfallen nicht dem Begriff des Bauauftrags, wenn sie keine einklagbare Bauverpflichtung enthalten.
- vgl. Baukonzession
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft
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